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Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigung
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Rahmen seiner Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG einen zugunsten des zu kündigenden Arbeitnehmers bestehenden Sonderkündigungsschutz mitzuteilen.
Schadensersatzanspruch aus Verletzung arbeitsrechtlicher Vertragsbeziehungen
Die Rechte und Pflichten im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB umfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus Verletzung arbeitsrechtlicher Vertragsbeziehungen sowie konkurrierende Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht.
Vorbeschäftigungsverbots bei befristeten Arbeitsverträgen
Das Verbot einer sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG greift nicht, wenn seine Anwendung für die Parteien unzumutbar wäre.
Urlaubsbewilligung bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich, so kann er für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zur Meidung einer Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen vorsorglich den Urlaub in der Kündigungsfrist gewähren.
Bemesssung der Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags
Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags ist nach der Gegenleistung zu bemessen, für die sie bestimmt ist.
Häusliche Umkleidezeiten als Arbeitszeit
Das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung stellt eine vergütungspflichtige Tätigkeit dar. Das Umziehen im Betrieb, soweit eine auffällige Bekleidung, z.B. in Form einer Uniform anzulegen ist, ist jedenfalls dann als fremdnützig einzuordnen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient.
Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII bei Ersatz eines Personenschadens
Die Klägerin ist bei der Beklagten, die ein Seniorenpflegeheim betreibt, langjährig als Pflegefachkraft beschäftigt. Das Gebäude des Seniorenpflegeheims hat zwei Eingänge, einen Haupt- und einen Nebeneingang. An beiden Eingängen befinden sich Arbeitszeiterfassungsgeräte.
Wegezeiten als Arbeitszeiten in der Personenbeförderung
Bei Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs zu erfüllen hat, gehören die Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen zu den vertragliche Hauptleistungspflichten.
Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos
Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin beschäftigt. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte, schlossen die Parteien im Kündigungsschutzprozess am 15.11.2016 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des 31.01.2017 endete.
Zuleitungsgebot eines Einigungsstellenspruchs
Sind die von der Einigungsstelle durch Spruch getroffenen Regelungen in mehreren Schriftstücken niedergelegt, erfordert § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, dass beiden Betriebsparteien jeweils alle Bestandteile des Spruchs zugeleitet werden.
Keine Nachwirkung einer gekündigten Regelungsabrede
Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. Dies gilt auch, soweit die Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betrifft. § 77 Abs. 6 BetrVG sieht die Nachwirkung nur für Regelungen einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung vor.
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Schichtzuschläge nach Einstellung des Schichtbetriebes
Wird ein Betriebsrat, an den bis dahin Schichtzuschläge gezahlt wurden, von der Arbeitspflicht vollständig freigestellt und werden an ihn die Schichtzuschläge in Form von Pauschalzahlungen weiter gewährt, so stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsrats dar, auch wenn er sein Amt ausschließlich in der Tagesschicht ausübt.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aufgrund von Datenschutz
Will ein Arbeitgeber aus Anlass von Vorwürfen gegen die Geschäftsführung im Rahmen einer internen Untersuchung die E-Mail-Korrespondenz von nicht leitenden Arbeitnehmern überprüfen, hat er die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.
Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Schichtzuschläge nach Einstellung des Schichtbetriebes
Wird ein Betriebsrat, an den bis dahin Schichtzuschläge gezahlt wurden, von der Arbeitspflicht vollständig freigestellt und werden an ihn die Schichtzuschläge in Form von Pauschalzahlungen weiter gewährt, so stellt dies keine unzulässige Begünstigung des Betriebsrats dar, auch wenn er sein Amt ausschließlich in der Tagesschicht ausübt.
Erleichterte Befristungsmöglichkeit bei Neugründung einer Tochtergesellschaft
Nach § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem neu gegründeten Unternehmen in den ersten vier Jahren nach dessen Gründung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Betriebsrats für Einsetzung einer Einigungsstelle
Es liegt kein ernsthafter Verhandlungsversuch vor, wenn ein Betriebsrat einfach nur beschließt, den Arbeitgeber zu einem mitbestimmungspflichtigen Thema zu Verhandlungen aufzufordern, hierbei aber keinerlei Angaben dazu macht, was er zu regeln wünscht.
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, der mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, ist gemäß § 168 SGB IX in Verbindung mit § 134 BGB unwirksam, wenn es an einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes fehlt.
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
Der Kläger war bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Küster und Reinigungskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) in Bezug. Diese sieht in § 57 eine sechsmonatige einstufige Ausschlussfrist vor.
Änderung einer Bezugsberechtigung zugunsten eines Betreuers
Bei einer Lebensversicherung auf den Tod eines anderen erfordert die Änderung der Bezugsberechtigung im Todesfall in entsprechender Anwendung von § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person.
Verdachts- und Tatkündigung bei attestierter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als solche schließt dessen Anhörung zu dem dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung grundsätzlich nicht aus.
Voraussetzungen einer dauerhaften Arbeitszeitverkürzung
Bezugnahmeklauseln müssen gemäß dem Transparenzgebot hinreichend deutlich und klar formuliert sein.
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Weitergabe einer unwahren Äußerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen (hier: die unzutreffende Behauptung, der Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden) per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Pflichtverletzung kann eigenständiger wichtiger Kündigungsgrund sein
Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der mit dem Umgang mit Bargeld betraute Arbeitnehmer erhebliche Anteile des ihm anvertrauten Bargeldes dem Unternehmen vorsätzlich entzieht und für sich verwendet.
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
Werden die Vereinbarung zur Verlängerung der sachgrundlosen Befristung und der Vertrag zur Änderung der Vertragsbedingungen zeitgleich, jedoch in getrennten Vereinbarungen abgeschlossen, liegt kein befristungsschädlicher Neuabschluss eines Arbeitsvertrages vor, wenn die Vereinbarungen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits vorunterschrieben vorgelegt wurden und der Arbeitnehmer die freie Wahl hat, den einen Vertrag zu unterschreiben und den anderen nicht zu unterschreiben.
Außerordentliche Kündigung wegen unwahren Behauptung per WhatsApp
Sofern eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung per WhatsApp an eine andere Kollegin verbreitet, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.
Auswirkungen einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung
Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung bedeutet für sich allein weder eine Festlegung auf den Kreis der Bewerber aus dem Betrieb, noch verpflichtet sie den Arbeitgeber, diesen Bewerbern bei der Besetzung des Arbeitsplatzes einen Vorrang einzuräumen.