Personalvertretungsgesetz

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Personalvertretungsgesetz des Bundes (PersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer (LPersVG). Es gibt zwar verschiedene Besonderheiten, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht herausarbeiten muss, aber grds. sind die Regelungen der Personalvertretungsgesetze dem BetrVG vergleichbar aufgebaut.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Arbeitgeber darf kündigen bei Haft über zwei Jahren

Das ArbG Stuttgart bestätigt die personenbedingte Kündigung eines Mitarbeiters, der eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten antrat.

Betriebsübergang setzt veräußerungsfähige Einheit voraus

Das LAG Baden-Württemberg verneint einen Betriebsübergang nach § 613a BGB beim Asset Deal eines Textilbetriebs. Übernommene Mitarbeiter und Maschinen genügten mangels veräußerungsfähiger Einheit …

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens