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Täuschung des Versicherers
Ein Versicherungsnehmer muss sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eines für ihn tätigen Maklers auch dann zurechnen lassen, wenn dieser einen zutreffend ausgefüllten Fragebogen nicht an den Versicherer weiterleitet, sondern eine Schadensmeldung erstellt, in der ein für den Vertrag wesentlicher Umstand verschwiegen wird
Innenausgleich zwischen Versicherern
Das versicherte Interesse eines Arztes, sich vor Vermögenseinbußen durch eine Belastung mit Schadenersatzansprüchen des Patienten abzusichern, kann zugleich durch seine eigene Haftpflichtversicherung und durch die auf ihn erstreckte Haftpflichtversicherung des Krankenhauses des Krankenhauses abgedeckt sein.
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
Den formellen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung ist genügt, wenn diese im zehnten und letzten Abschnitt des nur eine DIN A4-Seite umfassenden Antragsformulars enthalten, abweichend von den darüber stehenden Abschnitten in Fettdruck gehalten ist und sich direkt über der Unterschriftszeile befindet.
Umfang der Beratungspflichten
Der Wunsch eines Versicherungsnehmers auf vorübergehende Prämienfreistellung kann eine Beratungspflicht der Versicherung nach § 6 Abs. 1, Abs. 4 VVG begründen.
Beratungspflicht des Versicherers
Nach § 6 Abs. 1 VVG hat der Versicherer den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.
Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung
Die in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltene Bestimmung (hier: B Ziff. 13.2 B) VB-ERV 2014) „13.
Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Zur Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden.
Klausel in Risikolebensversicherung
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen gilt, kann nicht so ausgelegt werden, dass im Falle einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist.
Beweiserleichterungen bei Raub
Auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaß. Dies ist auch gerechtfertigt, weil es für den Raub bzw. die räuberische Erpressung häufig keine Zeugen gibt.
Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer grundsätzlich eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist.
Anforderungen an Berufsunfähigkeits-Versicherung
Zur Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden.
Versicherungsschutz einer Lebensversicherung
Nach § 6 Abs. 1 ALB hat der Versicherer bei einer vorsätzlichen Selbsttötung der versicherten Person nur dann zu leisten, wenn seit dem Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind.
Anforderungen an Versicherungsmaklerhaftung
Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsmakler nicht wegen einer Pflichtverletzung bei einer Vertragsanbahnung, sondern wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB.
Urteil zum Berufungsunfähigkeitsanspruch
Berufungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist oder gewesen ist, seinen Beruf auszuüben
Schadensersatzanspruch an Versicherungsmaklers
Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvermittler nicht wegen einer Pflichtverletzung bei einer Vertragsanbahnung, sondern wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB.
Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für Sturmschäden
Der Gebäudeversicherer ist auch für solche Sturmschäden eintrittspflichtig, die erst einige Tage nach dem versicherten Sturmereignis eintreten, etwa weil ein vom Sturm entwurzelter Baum mit zeitlicher Verzögerung auf ein Gebäude stürzt.
Erklärung eines Versicherungsnehmers
Die Erklärung eines Versicherungsnehmers, mit der er eine „Aussetzung“ der Versicherungsprämie beantragt, stellt kein auf eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung gerichtetes Freistellungsverlangen dar.
Voraussetzung der Berufsunfähigkeit
Berufungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist oder gewesen ist, seinen Beruf auszuüben.
Leistung einer Hausratsversicherung
Eine in der Hausratsversicherung geforderte „Unmittelbarkeit“ von Elementargewalten ist nur dann gegeben, wenn die Elementargewalt die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist und nicht eine andere Ursache dazwischentritt.
Verjährung der Rückabwicklungsanansprüche
Eine Belehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht ordnungsgemäß und löst die Widerspruchsfrist nicht aus, wenn sie mit einem Konditionalsatz beginnt („Wenn…“) und der Versicherungsnehmer danach im Rahmen eigener Subsumtion des Sachverhalts unter die in der Belehrung genannten Voraussetzungen ermitteln muss, ob ihm ein Widerspruchsrecht zusteht.
Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen
Die Überweisung auf ein aufgelöstes Bankkonto lässt die Leistungspflicht des Versicherers nicht entfallen, wenn der Versicherungsnehmer einer Mitarbeiterin des Versicherers die neue Bankverbindung vorher telefonisch mitgeteilt hat.
Fragen des Versicherers nach reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises zulässig
Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall seiner Kaskoversicherung Angaben zu reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises zu machen, wenn der Versicherer hiernach fragt.
Leistungsanspruch in der Krankheitskostenversicherung wegen Aufwendungen für Heilbehandlungen
Einem Versicherungsnehmer einer Krankenversicherung kann ein Anspruch auf Ersatz einer ärztlich verordneten und durchgeführten manuellen Therapie und Krankengymnastik zustehen, wenn eine (hier: stillschweigende) Vereinbarung über die Vergütung zustande gekommen ist.
Hochwasser innerhalb des Flussbettes keine „Überschwemmung“ im Sinne einer Elementarschadenversicherung
Ein im Flussbett stehendes Wehr (hier: ein Granitwehr eines Wasserkraftwerks) erleidet keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird.
Passivlegitimation des vom Rechtsschutzversicherer beauftragten Schadensabwicklungsunternehmens
Nach § 126 Abs. 2 VVG können Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden.
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf rückständige Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Überweisung auf ein aufgelöstes Bankkonto lässt die Leistungspflicht des Versicherers nicht entfallen, wenn der Versicherungsnehmer einer Mitarbeiterin des Versicherers die neue Bankverbindung vorher telefonisch mitgeteilt hat.
Auslegung einer Kündigungs-Klausel in den AUB 2000
Die Regelung in Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, wonach der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer durch Kündigung beendet werden kann, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat, ist dahin auszulegen, dass das Kündigungsrecht mit der ersten Leistung beginnt. Hierfür spricht bereits der Wortlaut der Klausel.
Ein Schaden – zweimal Versicherungsprämie kassieren?
Ein Mann aus Jever hatte nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000,- Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, es liege eine Mehrfachversicherung vor.
Keine Eintrittspflicht der Hausratversicherung bei einem Trickdiebstahl
Nach § 5 Nr. 3 a) 1. HS VHB 2005 liegt Beraubung vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Wirksame Klausel über Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Einreichung einer Stehlgutliste
§ 8 der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (VHB 2014), wonach den Versicherungsnehmer u.a. die Obliegenheit trifft, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis aller abhanden gekommenen Sachen (Stehlgutliste) einzureichen, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam und benachteiligt den Versicherungsnehmer auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 u. 2 BGB.