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Krankengeldzuschuss für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2007 in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des Deutschen Roten Kreuzes, der den DRK-Reform-Tarifvertrag (ReformTV) anwendet, gestanden haben, haben keinen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss aus § 25 ReformTV.
Diskriminierung wegen Religion
Von 2000 bis 2009 war JQ, der katholischer Konfession ist, Chefarzt der Abteilung „Innere Medizin“ eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf, Deutschland. Dieses Krankenhaus wird von IR betrieben, einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die der Aufsicht des katholischen Erzbischofs von Köln unterliegt.
Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Alltagsbegleiterin tätig. Die Beklagte ist eine gemeinnützige GmbH und Mitglied im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.
Finanzielle Vergütung
Nach Abschluss seines Rechtsreferendariats beim Land Berlin beantragte Herr Sebastian W. Kreuziger eine finanzielle Abgeltung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.
Anspruch der Erben
Frau Maria Elisabeth Bauer und Frau Martina Broßonn forderten von den früheren Arbeitgebern ihrer verstorbenen Ehemänner, der Stadt Wuppertal (Deutschland) bzw. Herrn Volker Willmeroth (als Inhaber der TWI Technische Wartung und Instandsetzung Volker Willmeroth), ihnen eine finanzielle Vergütung zur Abgeltung des bezahlten Jahresurlaubs zu zahlen, den ihre Ehemänner vor ihrem Tod nicht genommen hatten.
Nachzahlung erstreiten
Die Beklagte erbringt u.a. Dienstleitungen im Bereich Hotelservice. Der Kläger war bei dieser als sog. Roomboy beschäftigt und reinigte in einem Hotel Gästezimmer und Suiten. Die Beklagte zahlte ihren Arbeitnehmern die jeweils gültigen Tarifmindestlöhne.
Überwachung der Ausbilder
Der Betriebsrat ist verpflichtet, die fachlichen Eignung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person eigenständig zu überwachen.
Schadensersatz bei Bewerberverfahren
Verlangt der nicht berücksichtigte Bewerber Schadensersatz wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens, muss er zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war.
Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung
In der Vergangenheit stritten die Arbeitgeberin, die eine Klinik betreibt, und ihr Betriebsrat wiederholt über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen.
Minusstunden auf Arbeitszeitkonto
Wird ein Leiharbeitnehmer „fest“ an einen Entleiher überlassen, ohne dass die Möglichkeit zu einem anderweitigen Einsatz besteht, ist der Verleiher berechtigt, das für den Leiharbeitnehmer eingerichtete tarifliche Arbeitszeitskonto mit Minusstunden zu belasten, wenn der Arbeitnehmer vom Entleiher mangels Bedarf nicht eingesetzt wird.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Nach § 12 des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann abgesehen von § 4 Abs. 4 von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
Dynamische Bezugnahmeklausel
Der Kläger ist seit 1991 bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin als Masseur in einem Senioren- und Pflegezentrum beschäftigt.
Eine fristlose Kündigung
Der Kläger war seit 1991 bei der Beklagten, einem Chemieunternehmen, im Labor beschäftigt. Er arbeitete dort im Bereich der Qualitätsanalyse und war im Wesentlichen mit der Herstellung und Prüfung von Silikonprüfplatten befasst.
Verdachtskündigung
Der als Entwicklungsingenieur beschäftigte Kläger stritt sich mit seiner Arbeitgeberin, der Beklagten, schon mehrfach bis vor das Landesarbeitsgericht über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.
Religionszugehörigkeit für Anstellung bei Kirche
Frau Vera Egenberger, die keiner Konfession angehört, bewarb sich 2012 auf eine vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (Deutschland) ausgeschriebene Stelle.
Verlängerung der Kündigungsfrist
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vertraglich erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.
Umsetzung von Callcenteragenten
Werden in dem Callcenter eines Postdienstleisters unter strikter organisatorischer Trennung einerseits Geschäftskunden und anderseits Privatkunden betreut, kann die Umsetzung von Callcenteragenten vom Privatkundenbereich in den Geschäftskundenbereich eine Versetzung i.S.v. § 95 Abs. 3 BetrVG darstellen, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegt.
Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag
Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312g Abs. 1 BGB vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag ist kein nach dieser Vorschrift widerruflicher Vertrag.
Unverschuldete Arbeitsversäumnis
Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis kann auch bei einem Arztbesuch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann.
Kein Schadensersatzanspruch
Da ein rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens den grundrechtsgleichen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, können Bewerber diese Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen.
Anschlussarbeitsverhältnis nach der Berufsausbildung
Vereinbaren Ausbilder und Auszubildender vor Abschluss des Berufsausbildungsverhältnisses ein sachgrundlos befristetes Anschlussarbeitsverhältnis, das „nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung“ beginnen soll, so beginnt das Arbeitsverhältnis nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen trotz der Fiktion einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses …
Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Der Kläger war seit 1983 bei der Beklagten beschäftigt und seit 2006 Vorsitzender des in ihrem Betrieb gebildeten Betriebsrats.
Vergütungspflicht des Arbeitgebers
Um vergütungspflichtige Arbeit handelt es sich bei dem An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung. An der Offenlegung der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse.
Arbeitgeberkritik an Betriebsrat
Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.
Laufenden Kündigungsschutzverfahren
Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung selbst zu vertreten hat. Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt.
Widerrechtlichkeit einer Kündigungsandrohung
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
Kündigung wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Alkoholverbot
Der Alkoholgenuss während der Arbeit trotz eines Alkoholverbots kann je nach den Umständen des Einzelfalles ein Kündigungsgrund sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch auch bei Verstößen gegen absolute Verbote zu beachten.
Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von Ersatzmitgliedern unwirksam
Die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder ist eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses.
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
Die Wirksamkeit des betreffenden Tarifvertrags ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme. Vielmehr können Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen.
Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen
Das spanische Unternehmen Bankia nahm am 09.01.2013 Konsultationen mit der Arbeitnehmervertretung wegen einer geplanten Massenentlassung auf. Am 08.02.2013 erzielte das Verhandlungsgremium eine Vereinbarung, in der die maßgeblichen Kriterien dafür festgelegt wurden, welchen Arbeitnehmern gekündigt werden sollte und welche in dem Unternehmen weiter beschäftigt würden.