Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung für Überstunden

Verlangt ein Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.

Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Beschäftigung zeitlich nicht begrenzt

In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist gesetzlich ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot geregelt. Dieses ist nicht auf frühere Arbeitsverhältnisse beschränkt, die weniger als drei Jahre zurückliegen.

Anforderungen an eine wirksame Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Die Wirksamkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass der Betriebsrat hierüber einen nach § 33 BetrVG wirksamen Beschluss gefasst hat, was seinerseits unter anderem voraussetzt, dass sämtliche Betriebsratsmitglieder und ggf. erforderliche Ersatzmitglieder nach § 29 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß – insbesondere rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung – geladen waren.

Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Klage wegen unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde abgewiesen.

Wirksame Klausel über Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Einreichung einer Stehlgutliste

§ 8 der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (VHB 2014), wonach den Versicherungsnehmer u.a. die Obliegenheit trifft, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis aller abhanden gekommenen Sachen (Stehlgutliste) einzureichen, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam und benachteiligt den Versicherungsnehmer auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 u. 2 BGB.

Stehlgutliste der Hausratsversicherungsbedingungen ist wirksam

Klausel über Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Einreichung einer Stehlgutliste wirksam. Der Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Obliegenheitsregelung in den Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen der Beklagten sowie um die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Detektivkosten

Detektivkosten einer Haftpflichtversicherung, die diese zur Erhärtung ihres Verdachts auf Versicherungsbetrug aufgewendet hat, sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese nicht außer Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit stehen.

Beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung ist geeignet, eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen.

Trotz Verletzung der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen durch Arbeitgeber Anrechenbarkeit von Nachteilsausgleich auf Sozialplanabfindung

Ein Sozialplananspruch seinerseits und ein er Nachteilsausgleich andererseits stehen nicht beziehungslos nebeneinander und können daher grundsätzlich nicht kumulativ verlangt werden.

BAG: Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Teilzeitbeschäftigte Mitglieder einer Mitarbeitervertretung, auf die das Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Anwendung findet, haben keinen Anspruch auf Freizeitausgleich für Lehrgangszeiten, die über den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit hinausgehen.

Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitervertreter für Lehrgangszeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigte Mitglieder einer Mitarbeitervertretung, auf die das Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Anwendung findet, haben keinen Anspruch auf Freizeitausgleich für Lehrgangszeiten, die über den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit hinausgehen.

Begriff des Rückstaus im Sinne der Versicherungsbedingungen

Nach den für einen Versicherungsvertrag vereinbarten „Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung“ kann der Begriff „Rückstau“ so zu verstehen sein, dass ein Rückstau nur dann vorliegt, wenn Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt.

Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken

Die Klägerin ist bei der Beklagten privat krankenversichert. Sie fordert die Erstattung von Maßnahmen zur In-vitro-Befruchtung. Die Klägerin kann zwar auf natürlichem Wege schwanger werden, sie leidet jedoch an einer chromosomalen Veränderung aufgrund derer die Wahrscheinlichkeit für eine intakte Schwangerschaft bzw. für ein gesundes Kind bei unter 50 Prozent liegt.

Beschluss des Betriebsrats bei nicht ordnungsgemäßer Ladung eines Ersatzmitglieds unwirksam

Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Gesamtbetriebsrats setzt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder und gegebenenfalls der erforderlichen Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats voraus.

Ordnungsgemäße Bearbeitung von Versicherungsantrag

Ein Versicherungsmakler muss in Anbetracht seiner Stellung die Interessen seines Kunden umfassend wahrzunehmen. Dem Kunden kommt es darauf an, wirksamen Versicherungsschutz zu erhalten.

Verjährung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Bei einer Rentenversicherung wie der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verjährt der Gesamtanspruch, das Stammrecht als solches verjährt und nicht lediglich die einzelnen Teilansprüche. Die Verjährung für das Stammrecht des Anfang 2006 geltend gemachten Versicherungsfalles begann spätestens zum Ende des Jahres 2008 zu laufen, so dass Verjährung Anfang Januar 2012 eintrat, wenn die Verjährung nicht rechtzeitig gehemmt wurde.

Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers bei unrichtiger Angabe weiterer Versicherungen

Beantwortet der Versicherungsnehmer eines privaten Unfallversicherungsvertrages die Frage nach weiteren Unfallversicherungen bewusst und in der Absicht unrichtig, auf das Regulierungsverhalten der Versicherungsgesellschaft Einfluss zu nehmen, so wird der private Unfallversicherer von seiner Leistungspflicht frei.

Nachweis einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung der Invalidität

Nachweis einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung der Invalidität im Sinne von Nr. 2.1.1.1. AUB.

Samstag ist Werktag

Nach diesen Tarifnormen ist für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollarbeitszeit vorgesehen, wenn sie an bestimmten Vorfeiertagen (Heiligabend, Silvester) oder Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind.

Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers einer Krankentagegeldversicherung

Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit ist zu differenzieren, ob und in welchem Maße der Versicherte eine bestimmte, zu seinem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit ausüben kann.

Arglist eines Versicherungsnehmers bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

Von arglistigem Verhalten des Versicherungsnehmers ist auszugehen, wenn er bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine eine Woche zuvor erfolgte ärztliche Behandlung von Wirbelsäulenbeschwerden verschweigt und entsprechende Fragen im Formular verneint. Der Versicherungsnehmer ist gehalten, sämtliche Beschwerden und Symptome anzugeben, ohne diese zu bagatellisieren.

Anforderungen an eine gesetzliche Ruhepause

§ 4 S. 1 ArbZG schreibt vor, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen ist. § 4 S. 3 ArbZG schreibt darüber hinaus vor, dass Arbeitnehmer länger als sechs Stunden hintereinander nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen.

Wirksamkeit einer Entgeltvereinbarung in kirchlichem Arbeitsverhältnis

Eine Entgeltvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig, wenn sie nach dem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist. Dies ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden relevanten Umstände zu beurteilen.

Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

Der Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht, ein solches Angebot ist vielmehr entbehrlich.

Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

Die Klägerin ist seit 1986 als Stationshilfe in einem Krankenhaus beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist eine Verweisung auf den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter/ Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31.01.1962 (BMT-G II) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge vereinbart. Träger des Krankenhauses war ursprünglich ein Landkreis, der Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV).

Kündigung wegen einer sexuell bestimmten körperlichen Berührung

Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt i.S.d. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben.

Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers erlaubt Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers auch ohne den Verdacht auf eine Straftat

Eine (verdeckte) Überwachungsmaßnahme durch den Einsatz eines Detektivs zur Aufklärung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein, selbst wenn es nicht um die Aufdeckung einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat.

Dienstplanänderung unterliegt Mitbestimmungsrecht

Der Betriebsrat kann auch die Unterlassung eines dem Dienstplan entgegenstehenden Einsatzes von Arbeitnehmern fordern, solange es sich nicht um einen Notfall i.S.d. handelt, er die Zustimmung nicht erteilt hat oder die Zustimmung nicht von der Einigungsstelle ersetzt ist.

Entschädigungsgrenzen in der Hausratsversicherung nicht zu beanstanden

Die Entschädigungsgrenzen des § 19 VHB, nach denen die Entschädigung für Wertsachen je Hausratsversicherungsfall auf insgesamt 20% der Versicherungssumme beziehungsweise für Wertsachen, die sich außerhalb näher bestimmter Stahlschränke befinden, auf insgesamt 20.000 Euro beschränkt wird, sind rechtmäßig und benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.

Mindestbeweis für einen versicherten Einbruchsdiebstahl

Der Versicherungsnehmer kann den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen eines Einbruchsdiebstahls auch dadurch führen, dass er Indizien darlegt und beweist, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass sich nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehensweise folgern lässt.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens