Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Vorsätzliches Herbeiführen eines Verkehrsunfalls

Der Kläger war mit dem Pkw seiner Ehefrau, einem älteren hochwertigen Fahrzeug, auf einer Landstraße nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Kurze Zeit nach dem Unfall wurde das Fahrzeug unrepariert für 12.000,00 € verkauft.

Falsche Angaben bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine in einem Versicherungsschein enthaltene Widerspruchsbelehrung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn sie keinen Hinweis darauf enthält, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist.

Abrechnung eines Fahrzeugschadens

Auch unter Berücksichtigung der weiteren technischen Entwicklung und nach heutiger wirtschaftlicher Verkehrsanschauung kann ein Fahrzeug, das zum Unfallzeitpunkt bereits knapp 3.300 km gefahren wurde und bereits über sechs Wochen zugelassen war, jedenfalls nicht mehr als Neuwagen angesehen werden, bei dem ausnahmsweise im Falle einer erheblichen Beschädigung bei der Berechnung des ersatzfähigen Schadens auch der „Schmelz der Neuwertigkeit“ zugunsten des Geschädigten zu Buche schlagen kann.

Abmahnung wegen Beleidigung

Die Bezeichnung als „Lügner“ hat einen herabsetzenden Charakter, denn als „Lügner“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch abwertend diejenigen bezeichnet, die absichtlich Unwahres sagen, um andere zu täuschen.

Beendigung der Elternzeit

Auf die Zustimmung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, denn die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere seine für die Elternzeit getroffenen Dispositionen stehen einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit ohne seine Zustimmung grundsätzlich entgegen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber nicht auf Unterlassung in Anspruch nehmen, im Betrieb beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern zu untersagen, einen gewerkschaftlichen Informationsstand aufzubauen und gewerkschaftliches Informationsmaterial zu verteilen.

Widerspruchsbelehrung bei Versicherungsvertrag

Eine in einem Versicherungsschein enthaltene Widerspruchsbelehrung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn sie keinen Hinweis darauf enthält, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist.

Reichweite der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Schwerbehindertenvertretung

Im Rahmen der gegenüber der Schwerbehindertenvertretung bestehenden Beteiligungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen der Informations- bzw. Unterrichtungspflicht und der Anhörungspflicht zu unterscheiden.

Ziele vom Arbeitnehmerschutz

Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass eine Regelung zur Erreichung der Ziele des Arbeitnehmerschutzes sowie der Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und der Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist.

Brandschaden

Im August 2015 verursachte eine von den Beklagten in das Haus aufgenommene Frau fahrlässig einen erheblichen Brandschaden durch Überhitzung einer kurz unbeaufsichtigt gelassenen Pfanne mit Fett.

Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung

Eine Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für „Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium“ erfasst auch Rechtsstreitigkeiten über die Zuweisung eines Studienplatzes („Kapazitätsklagen“).

Hausratversicherung und Einbruchsdiebstahl

Der dem Versicherungsnehmer obliegende Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchs in die Wohnung über die Wohnungseingangstür ist nicht gelungen, wenn nicht feststeht, dass Kratzspuren an der Falle und am Türrahmen einen Manipulationsversuch an der Tür aufzeigen, der geeignet wäre, den doppelt ausgeschlossenen Schließmechanismus zu überwinden.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat den ihm obliegenden Nachweis erbracht, dass er bedingungsgemäß berufsunfähig ist, wenn er infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachgewiesen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden konnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Jahresurlaub von Verstorbenen

Der verstorbene Ehemann von Frau Bauer war bei der Stadt Wuppertal (Deutschland) und der verstorbene Ehemann von Frau Broßonn bei Herrn Willmeroth beschäftigt. Da die Verstorbenen vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, beantragten Frau Bauer und Frau Broßonn als deren alleinige Rechtsnachfolgerinnen von den ehemaligen Arbeitgebern ihrer Ehemänner eine finanzielle Vergütung für diese Urlaubstage.

Ansprüche auf Jahresurlaub

Herr Kreuziger absolvierte als Rechtsreferendar beim Land Berlin seinen juristischen Vorbereitungsdienst. Während der letzten Monate nahm er keinen bezahlten Jahresurlaub. Nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes beantragte er eine finanzielle Vergütung für die nicht genommenen Urlaubstage.

Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Frau Martina Sciotto war von 2007 bis 2011 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Fondazione Teatro dell’Opera di Roma (Stiftung Opernhaus Rom) als Balletttänzerin beschäftigt. 2012 beantragte sie beim Tribunale di Roma (Gericht Rom, Italien) die Feststellung der Rechtswidrigkeit der in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen und die Umwandlung ihres Arbeitsverhältnisses in einen unbefristeten Vertrag.

Benachteiligung wegen Religion

Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25.11.2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. Gegenstand der Tätigkeit sollten schwerpunktmäßig die Erarbeitung des Parallelberichts zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention durch Deutschland sowie Stellungnahmen und Fachbeiträge und die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und Menschrechtsorganisationen sowie die Mitarbeit in Gremien sein.

Beratungspflichten bei Vermittlung

Bei der Vermittlung einer Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung ist der Kunde deutlich auf die Gefahren eines Frühstornos hinzuweisen.

taggenaue Schmerzensgeldberechnung

Der beklagte PKW-Fahrer kollidierte mit dem klagenden Motorradfahrer, als er in Obertshausen auf der Schönbornstraße kurz vor der Kreuzung zur B 448 wenden wollte. Der Kläger wurde erheblich verletzt und erlitt u.a. einen komplizierten Speichenbruch, eine HWS-Distorsion, eine Bauchwandprellung und dauerhafte Sensibilitätsstörungen der Hand. Er war über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt.

Lebensversicherungen umwandeln

Verlangt der Versicherungsnehmer die Umgestaltung seiner Lebensversicherung „in Pfändungsschutz für Altersrente nach § 851 c ZPO entsprechend“, hat der Versicherer ihn über die für eine Umwandlung nach § 167 VVG erforderlichen Erklärungen zu beraten.

Teilzeitbeschäftigung wegen Elternschaft

Betriebsparteien können für die Berechnung einer Sozialplanabfindung allein auf das Bruttomonatsgrundgehalt eines einzelnen Referenzmonats abstellen. So wird sichergestellt, dass ein (vorübergehendes) Ruhen der Hauptleistungspflichten im betreffenden Monat (sei es aufgrund einer in Anspruch genommenen Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit, einem ggf. nicht mehr bestehenden Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG oder bei der Vereinbarung von „unbezahltem Sonderurlaub“) nicht zu einer Minderung der Grundabfindung zur Folge hat

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.

Umwandlung einer Lebensversicherung

Nach § 167 S. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 der Zivilprozessordnung entspricht.

Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeldversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereiches imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen.

Feststellung der Invalidität

Die Invalidität, das heißt die dauernde Beeinträchtigung aufgrund eines Unfallereignisses, und damit auch diejenige, die innerhalb der Jahresfrist eingetreten ist, muss spätestens 15 Monate nach dem Unfallereignis ärztlich festgestellt worden sein.

Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeldversicherung

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch dann vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereiches imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen.

Verjährung von Ansprüchen

Für den Abbruch von Verhandlungen über eine private Invaliditätsversicherung reicht es aus, dass der Versicherer auf der Grundlage des ihm vorliegenden Erkenntnisstandes eine Zahlung ablehnt.

Versicherungsmaklervertrag

Der Einordnung einer im Hinblick auf einen beabsichtigten Tarifwechsel gemäß § 204 VVG getroffenen Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags als Versicherungsmaklervertrag steht nicht entgegen, dass bei einem solchen Tarifwechsel im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Versicherungsvertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird.

Vertrauenstatbestand durch Deckungszusage

Dem Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung kommen für die Behauptung eines Diebstahlversuchs, bei dem das Fahrzeug an seinem Abstellort wieder gefunden wurde, keine Beweiserleichterungen zu.

Vergütung von Reisezeiten

Der Kläger ist bei dem beklagten Bauunternehmen als technischer Mitarbeiter beschäftigt und arbeitsvertraglich verpflichtet, auf wechselnden Baustellen im In- und Ausland zu arbeiten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens